Arbeitsunfälle (D-Arzt)
Mit Dr. Volkmann als Unfallchirurg ist die Praxis von den Berufsgenossenschaften zugelassen für das sogenannte Durchgangsarzt (D-Arzt)- Verfahren. Bei einem Arbeitsunfall dürfen Sie innerhalb der Praxisöffnungszeiten direkt zu uns kommen oder sich telefonisch anmelden. Hier wird der Arbeitsunfall aufgenommen, Sie werden fachärztlich behandelt. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg zählen als Arbeitsunfall und sind über die Berufsgenossenschaft versichert.
Nach der Erstaufnahme wird die Entscheidung gefällt, ob Sie vom Hausarzt weiterbehandelt werden dürfen oder ob Sie weiter bei uns fachärztlich unfallchirurgisch behandelt werden sollen. Notwendige Überweisungen zur Diagnostik, z.B. CT/MRT, oder Verordnungen für physikalische Maßnahmen oder Heil- und Hilfsmittel werden Ihnen ggf. direkt ausgestellt.
Schul- und Kindergartenunfälle
Ein Unfall in der Schule oder im Kindergarten - auch auf dem Hin- und Rückweg - gilt als Arbeitsunfall und wird von der Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse getragen. Gerne können Sie direkt während der Praxiszeiten mit Ihrem Kind zu uns kommen, gerne kündigen Sie sich telefonisch an. Wir bemühen uns um eine zügige Untersuchung und Erstversorgung.